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ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. 13.02.2009
Große Aufmerksamkeit für einheitliche Regelungen von Sprachalarmanlagen nach DIN VDE 0833-4
Hintergrundartikel
Die DIN VDE 0833-4 "Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall" ist unter Mitarbeit des ZVEI im DKE erarbeitet und im September 2007 veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Damit ist endlich der Aufbau und Betrieb für Sprachalarmanlagen national geregelt, die von einer Brandmeldeanlagen (BMA) angesteuert werden. Sprachalarmanlagen werden bei Detektion im Brandfall durch die BMA angesteuert und leiten eine automatisierte und geordnete Räumung der Gebäude ein.
Die DIN VDE 0833-4 korrespondiert mit der DIN 14675 "Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb". Die anpassende Änderung der DIN 14675 für die Erweiterung auf Sprachalarmanlagen steht noch an. Der ZVEI hat zusammen mit dem BHE einen Normungsantrag beim DIN gestellt, damit die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen wie für Brandmeldeanlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben und dort nur von den anerkannten Personen durchgeführt werden kann. Dem Normungsantrag wurde stattgegeben, und das DIN wird in einem Arbeitskreis die notwendigen Änderungen in die DIN 14675 einarbeiten. Mit einem Ergebnis wird in 2009 gerechnet. Danach dürfen voraussichtlich nur noch zertifizierte Unternehmen mit einem Nachweis der Sachkunde mit Sprachalarmanlagen arbeiten. Das Verfahren zur Anerkennung der geschulten Person wird synchron zur DIN 14675 mit einer Schulung und anschließender Prüfung erfolgen. Der ZVEI schlägt hierzu die Erarbeitung eines einheitlichen Prüfungsverfahrens vor.
Der ZVEI hat als Hilfe für Planer und Errichter das Merkblatt "Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen" herausgegeben mit den Erläuterungen und Ergänzungen zu den rechtlichen Grundlagen und technischen Regeln. Das Merkblatt wurde in der überarbeiteten Fassung mit den aktuellen Änderungen im Januar 2008 herausgegeben. Hierbei wird zwischen Sprachalarmanlagen nach DIN VDE 0833-4, die automatisch von einer Brandmeldeanlage oder im Bedarfsfall manuell ausgelöst werden können, und autarken Elektroakustischen Notfallwarnsystemen nach DIN VDE 0828 ohne Schnittstelle zur Brandmeldeanlage unterschieden.
Die Leistungsgemeinschaft Beschallung (LGB) im ZVEI mit den führenden Herstellern für Sprachalarmanlagen hat weitere Publikationen zur Sprachalarmierung herausgegeben: das Betriebshandbuch für elektroakustische Anlagen und das Prüfprotokoll für elektroakustische Notfallwarnsysteme. Außerdem wurde ein USB-Stick mit Durchsagen für Sprachalarmanlagen erstellt. Die Vorschläge für Räumungstexte wurden von Muttersprachlern in deutscher, englischer und französischer Sprache gesprochen und können direkt in Sprachalarmanlagen eingesetzt werden. Die Publikationen und der Stick können in der ZVEI-Geschäftsstelle bezogen werden. ZVEI-Mitglieder erhalten besondere Konditionen.
Hersteller für Sprachalarmanlagen müssen nach der Normenreihe DIN EN 54 die Komponenten, die von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden, prüfen und zulassen. Für die Komponenten der Hersteller von Meldern und Brandmeldezentralen galt das bereits. Das ist eine Anforderung im Rahmen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie und ist somit eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie gewährleistet eine durchgehende Zulassung aller Geräte von der Detektion bis zur Räumung von Gebäuden. Alle Geräte müssen von notifizierten Instituten anerkannt werden. Die Notifizierung ist im Gegensatz zur Akkreditierung ein staatliches Verfahren durch eine Behörde.
Die Normen DIN EN 54-16 "Sprachalarmzentralen" und DIN EN 54-24 "Lautsprecher" sind im Frühjahr 2008 herausgegeben worden, aber noch nicht im Europäischen Amtsblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Koexistenzperiode für die Hersteller beträgt 36 Monate und wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 auslaufen. Bis dahin müssen die Hersteller die Produkte nach den neuen Normen prüfen und zertifizieren lassen.
Die Technik der Sprachalarmierung und die Schnittstellen zur Brandmeldeanlage haben inzwischen ein extrem zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Niveau erreicht. Das eigentliche Problem bleibt jedoch bei der Planung die Berücksichtigung der individuellen akustischen Raumparameter. Die Planung einer Sprachalarmanlage für jeden einzelnen Raum stellt den Planer vor eine große Herausforderung bezüglich der Raumakustik und der technischen Umsetzbarkeit. Hierzu bietet der ZVEI einen zweitägigen Praxis-Workshop an, der genau diese Kenntnisse vermittelt. Die Teilnehmer haben in Übungen die Möglichkeit, selbst Messungen vorzunehmen und Erfahrungen in der Raumakustik zu sammeln. Die nächsten Seminare werden am 21.-22. Januar 2009 in Frankfurt am Main und am 1.-2. Oktober 2009 in Dresden angeboten (Mehr Information: www.zvei.org/?id=ela)
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