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Willkommen auf unserer Website www.schutz24.de rund um das Thema Security und Safety.

Hier werden Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem stetig wachsenden Markt der Schutz- und Sicherheitstechnik informiert. Hierbei erstreckt sich die Palette der Innovationen über den Sektor der Dienstleistungen, der Gebäudesicherheit, die IT-Sicherheit und Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit sowie den Brandschutz und viele weitere Themen. Hier ist der Schutz des Privateigentums ebenso Thema wie komplette Systemlösungen für Unternehmen und Kommunen.
Das Projekt „Schutz24“ soll auf diesem Wege die Akzeptanz für Sicherheitstechnik erhöhen und spannende Technologien präsentieren.


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Institut ASER e.V., Wuppertal



Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) Corneliusstr. 31
42329 Wuppertal
Deutschland
E-mail: info@institut-aser.de
WWW: http://www.institut-aser.de
Tel.: +49 202 731000
Fax.: +49 202 731184
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Presseinformation des Instituts ASER e.V. vom 6. Februar 2012

Standardkommentar Arbeitsschutzrecht für die Betriebspraxis erschienen

Zum Start des Jahres 2012 ist die von Prof. Ralf Pieper von der Bergischen Universität Wuppertal erarbeitete 5. Auflage des Praxiskommentars Arbeitsschutzrecht erschienen.

Die Handlungsfelder der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der Arbeitsgestaltung werden in Bezug auf den Demografischen Wandel und die Fachkräftesicherung voraussichtlich weiter an Relevanz gewinnen.
Hierzu liefert der Ökonom Prof. Pieper eine zusammenhängende Darstellung des betrieblichen Arbeitsschutzrechts unter Bezugnahme des Stands der Rechtsprechung.

Umgekehrt wird bei arbeitsschutzrelevanten Entscheidungen vom Bundesarbeitsgericht auch Bezug auf die Ausführungen des Praxiskommentars Arbeitsschutzrecht genommen.

Die 5. Auflage enthält jetzt auf über 1.100 Seiten u.a. auch die Kommentierungen zu den Neuregelungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, mit Arbeitsmitteln oder bei künstlicher optischer Strahlung sowie zu den Neuregelungen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Mehr Infos: www.institut-aser.de


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Presseinformation des Instituts ASER e.V. vom 26. Januar 2012

Gefahrenabwehr und Freiheitsrechte

Die Sicherheit im Spannungsfeld von Gefahrenabwehr und Freiheitsrechten wird Thema des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums am 31. Januar in Wuppertal sein.

Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Thema ‚Sicherheit’ eine neue Qualität bekommen. Politik und Sicherheitsbehörden nutzen die ‚Staatspflicht’ zum Schutz der Bürger, um immer neue, vor allem technische Entwicklungen zur Informationsgewinnung über potentielle Gefährder und Gefahren einzuführen.

Damit einher geht eine sowohl juristische wie auch politisch-ideologische Debatte über den Zusammenhang von Sicherheit und Freiheit. Aus unabhängiger, wissenschaftlicher Sicht lassen sich Problematiken und Gefahren identifizieren, die im Kolloquium von Dipl.-Soz.-Wiss. Kathrin Wahnschaffe vorgestellt und diskutiert werden.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 31. Januar von 18:00 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstraße 31) in Wuppertal-Vohwinkel statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine Anmeldung wird gebeten (rpieper@uni-wuppertal.de).
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Presseinformation des Instituts ASER e.V. vom 18. Januar 2012

Psychische Belastungen bei der Arbeit

Über diese Thematik wird Dr. Gabriele Richter von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus Berlin am 24. Januar beim 78.
Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal referieren.

Die Relevanz psychischer Arbeitsbelastungen ist in der letzten Dekade stark angestiegen. Ursachen sind u.a. Veränderungen in der Arbeitswelt, die Technisierung, Globalisierung und das Lean-Management, die zusätzlich vom demografischen Wandel begleitet werden. Psychische Erkrankungen verursachen lange Fehlzeiten und steigende Zahlen bei den Frühverrentungen.

Die rechtsnormative Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung wird nur unzureichend umgesetzt. Fehlendes Wissen, Begriffsunsicherheiten und Vorbehalte sind wesentliche Gründe. Erste Erfahrungen zeigen, dass der Prozess der Gefährdungsbeurteilung für den Bereich psychischer Arbeitsbelastungen sehr komplex ist, aber im Betrieb gemeistert werden kann. Dazu sind auch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung auf ihre Wirksamkeit hin untersucht worden.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 24. Januar von 18:00 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstraße 31) in Wuppertal-Vohwinkel statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine Anmeldung wird gebeten.
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Presseinformation des Instituts ASER e.V. vom 9. Januar 2012

Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz

Aktuell ist das Werkbuch Mobbing mit Beiträgen aus Wuppertal erschienen, in dem offensive Methoden gegen psychische Gewalt in der Arbeitswelt vorgestellt werden.

Im Werkbuch Mobbing stellen 30 Fachleute unterschiedlichster Profession ihre Erfahrungen und Einschätzungen bei der Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz vor. Evident ist, dass dies eine hohe Relevanz für die Fachkräftesicherung sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft besitzt.

Das Werkbuch enthält auch die aktuellen Ergebnisse der MobbingLine Nordrhein-Westfalen, die seit zehn Jahren eine Anlaufstelle für Betroffene in der Arbeitswelt darstellt und mögliche Lösungswege aufzeigt. Anfang 2002 hatten sich dazu die Evangelische Kirche im Rheinland und von Westfalen, die Bistümer Aachen und Essen, der DGB Nordrhein-Westfalen, die AOK Rheinland/Hamburg und das Institut ASER an der Bergischen Universität Wuppertal auf den Weg gemacht. Bisher wurden über 40.000 Telefonberatungen bei der MobbingLine Nordrhein-Westfalen nachgefragt.

Mobbing ist eine Form der Konflikteskalation, in der im weiteren Verlauf ein Ungleichgewicht zwischen den Kontrahenten entsteht. Eine konkretere Beschreibung lieferte 1997 das Bundesarbeitsgericht: „Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. …“ (Az 7 ABR 14/96).

Im vorliegenden Werkbuch werden zudem die Zusammenhänge zwischen Mobbing und dem betrieblichen Arbeitsschutz, der betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF), dem betrieblichen Eingliederungsmanagement
(BEM) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgezeigt.
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Sicheres Arbeiten mit Kranen im Betrieb und auf Baustellen

Zu diesem Thema wird Dipl.-Ing. Jürgen Koop von der BG Holz und Metall beim 77. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am 10. Januar in Wuppertal referieren. Eingangs wird Prof. Ralf Pieper von der Bergischen Universität Wuppertal die thematische Aktualität herausstellen.

Beim sicheren Arbeiten mit Kranen ob im Fertigungsbereich, in der Werkstatt oder auf Baustellen kommt es auf die Beschaffenheit und den Betrieb der Krane an. Herstellungsmängel, fehlerhafte Montage, technische Manipulation, unsachgemäße Benutzung, mangelhafte Instandhaltung oder Prüfung von Kranen können verheerende Folgen haben.

Dipl.-Ing. Koop ist u.a. als stv. Leiter des Fachausschusses "Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen" und als Mitautor des Standardwerkes „Sicherheit bei Kranen“ (10. Auflage, Springer-Verlag, 2011) ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 10. Januar von 18:00 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstraße 31) in Wuppertal-Vohwinkel statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine Anmeldung wird gebeten.
Mehr Infos: www.institut-aser.de
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Institut ASER e.V., Wuppertal

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Über die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme



Neues Produktsicherheitsgesetz mit Folgen für Planer und Hersteller kraftbetätigter Fenster
– ZVEI bietet Lehrgang an

Frankfurt am Main, 2. Februar 2012 – Im Bundesgesetzblatt vom 11. November 2011 wurde das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) verkündet. Es löste mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Das neue Gesetz betrifft auch Planer, Errichter und Instandhalter kraftbetätigter Fenster. Die ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme bietet eine entsprechende Schulung an.

Wie das bisherige GPSG gilt auch das ProdSG für fast alle Produktarten und somit auch für kraftbetätigte Fenster, die als Öffnungen zur Rauchableitung in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zur natürlichen Gebäudelüftung seit Jahrzenten tausendfach in Deutschland verbaut werden. Eine Besonderheit hierbei ist, dass mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassaden- oder Dachelemente hinsichtlich ihres Inverkehrbringens rechtlich unter die Maschinenverordnung fallen. Diese tritt unter der Bezeichnung „9. ProdSV“ gleichzeitig mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz in Kraft und setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiterhin in nationales deutsches Recht um.

Wie bereits durch das GPSG entstehen auch durch das neue ProdSG Verpflichtungen in der gesamten Prozesskette. Bei kraftbetätigten Fenstern sind in der Praxis insbesondere Planer, Errichter und Instandhalter betroffen, die hinsichtlich des möglichen Gefährdungspotenzials Schutzmaßnahmen planen und umsetzen müssen.

So muss eine notwendige Risikobeurteilung für kraftbetätigte Fenster bereits durch den Architekten bzw. Fachplaner in der Planungsphase beginnen. Dabei müssen unter anderem die Einbaulage der kraftbetätigten Elemente, die zukünftige Nutzung der Räume und auch die Steuerung der Rauchabzugs- und Lüftungsklappen berücksichtigt werden. Entsprechend sind die Schutzmaßnahmen zur Minderung von Risiken festzulegen. Der Hersteller oder Errichter, der die kraftbetätigten Fenster in den Verkehr bringt bzw. bereitstellt – dies kann auch ein Fenster- oder Metallbauer sein – muss dafür Sorge tragen, dass entsprechende Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Darüber hinaus hat er eine EG-Konformitätserklärung auszustellen und ein CE-Typenschild am kraftbetätigten Fenster anzubringen. Instandhalter haben bei Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zu beachten, dass wesentliche Veränderungen im Sinne des ProdSG rechtlich wiederum als Inverkehrbringen anzusehen sind.

Ergänzend gelten auch weiterhin die Anforderungen an Betreiber öffentlicher Gebäude und diejenigen für Arbeitgeber in Betriebsstätten hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Bei Nichtbeachtung der sich aus dem ProdSG ergebenden Verpflichtungen bestehen für alle zuvor genannten beteiligten Personen Haftungsrisiken, deren Auswirkungen und Tragweite heute noch nicht absehbar sind.

Das neue Gesetz übernimmt die Bestimmungen des bisherigen GPSG hinsichtlich der Bußgeld- und Strafvorschriften, formuliert diese teilweise neu, nimmt neue Tatbestände auf und erhöht den Bußgeldrahmen. Strafbewehrt sind unter anderem die Zuwiderhandlungen gegen die CE-Kennzeichnungsvorschriften. Daneben gelten für solche Produkte, da sie ihrer Zweckbestimmung nach als Bauprodukte einzustufen sind, auch die Bestimmungen des Bauproduktegesetzes (BauPG) im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Anbringung des CE-Kennzeichens und die dortigen Strafbestimmungen im Falle von Zuwiderhandlungen.

Es ist unerlässlich, die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und das notwendige Fachwissen zu erwerben, um mögliche Gefährdungspotenziale richtig beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen zu können. Eine entsprechende Ausbildung wird mittlerweile von verschiedenen Institutionen und Fortbildungsstätten am Markt angeboten, unter anderem auch von der ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme, die bereits seit Anfang 2011 einen Lehrgang „Sachkundige Person für kraftbetätigte Fenster“ anbietet und durchführt.
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Mehr Sicherheit an Schulen - ZVEI auf der didacta 2012

Frankfurt am Main, 11. Januar 2012 – Mehr Sicherheit an Schulen steht im Mittelpunkt der Messepräsenz des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie auf der Bildungsmesse didacta 2012 vom 14. bis 18. Februar in Hannover. Unabhängige Experten des ZVEI informieren Schulträger, Schulleiter und Lehrer über einen besseren Schutz vor Gefahren wie Brand, Einbruch oder Amokläufen. Auf dem ZVEI-Stand in Halle 15, G45/1 erhalten die Fachbesucher dazu zahlreiche Verbandspublikationen. Einen ersten Überblick bietet der Fachvortrag ‚Sicherheit an Schulen – Anforderungen und Herangehensweisen‘ am 15. Februar 2012 im Convention Center der Messe Hannover. Referent ist Bernd Ammelung, Vorsitzender des ZVEI-Arbeitskreises Amokalarm für Schulen, dem Betreiber, Hersteller, Planer und Errichter von Sicherheitssystemen sowie Vertreter öffentlicher Einrichtungen angehören.

Sicherheit an Schulen ist ein Schwerpunkt des ZVEI. Die Veranstaltungsreihe ‚Amok- und Gefahren-Reaktionssysteme – Sicherungskonzepte für Schulen ausschreiben, planen und errichten‘ wird von Februar bis Mai 2012 in mehreren deutschen Städten durchgeführt. Die jeweils eintägigen Veranstaltungen richten sich an Schulträger, Schulbehörden, Hochbauämter, kommunale Verwaltungen sowie Planer, Errichter und Hersteller von Sicherheitstechnik. Detaillierte Informationen dazu sind am ZVEI-Messestand und unter www.zvei-amokalarm.de erhältlich.

Die didacta ist nach Angaben des Veranstalters die wichtigste Bildungsmesse Europas. Weitere Informationen bei www.didacta-hannover.de.
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Frankfurt am Main, 22. Dezember 2011 – Überwiegend positiv beurteilen die Errichter von Brandmeldeanlagen (BMA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) den gegenwärtigen Geschäftsverlauf. Das ergab eine Umfrage unter den 140 Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Eine klare Mehrheit der befragten Unternehmen bezeichnete die wirtschaftliche Gesamtsituation und die Umsatzaussichten für die nächsten sechs Monate als ‚sehr gut‘ oder ‚gut‘. Besonders vorteilhaft entwickele sich die Modernisierung von RWA. Bei der Umfrage berücksichtigt wurden Neuanlagengeschäft, Modernisierung sowie Wartung und Instand¬haltung. Eingetrübt wird die gute Stimmung durch den Mangel an qualifizierten Fachkräften, den die Mehrzahl der befragten Errichter schon heute als Umsatzbremse werten.

Der ZVEI will die Umfrage unter dem Namen ‚Errichter-Barometer‘ künftig zweimal im Jahr durchführen. „Ziel ist ein aktuelles und kompaktes Stimmungsbild der Branche. Eine ausführliche Untersuchung von Markt und Wettbewerb kann und soll das Errichter-Barometer allerdings nicht ersetzen“, erläutert Eckart Roeder, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer, die Zielsetzung.

Errichter und Planer im ZVEI
Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI ist die Interessenvertretung für Errichter, Planer und Sachverständige mit über 140 Mitgliedern. Sie unterstützt die Marktteilnehmer, gestaltet mit bei Normen und Richtlinien, vermittelt das technische, rechtliche und wirtschaftliche Fachwissen und bildet die Plattform für den Informationsaustausch mit den Herstellern.

Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. vertritt die gemeinsamen Interessen der Elektroindustrie und der zugehörigen Dienst-leistungsunternehmen in Deutschland. Rund 1.600 Unternehmen haben sich für die Mitgliedschaft im ZVEI entschieden. Die Branche beschäftigte derzeit in Deutschland 845.000 Arbeitnehmer und weitere 670.000 weltweit. Der ZVEI repräsentiert eine Branche mit rund 180 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2011. Etwa 40 Prozent davon entfallen auf neuartige Produkte und Systeme. Jede dritte Innovation des Verarbeitenden Gewerbes basiert auf Lösungen der Elektroindustrie.

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Seit Januar 2011 bietet der Fachkreis "Rauch-und Wärmeabzugsanlagen ( RWA ) eine neues Portal an:
www.natuerlich-lueften.de

Die im Januar 2007 gegründete ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme bietet Seminare zur Fort- und Weiterbildung für Fachleute für Sicherheitssysteme an und richtet sich mit ihrem Angebot insbesondere an Planer und Errichter, Sachverständige, Handwerker, Monteure, Behördenvertreter und Sicherheitsbeauftragte.

Die Akademie arbeitet eng mit dem Fachverband Sicherheitssysteme und der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter für Sicherheitssysteme zusammen. Die Referenten der Seminare sind Experten für Sicherheitssysteme der führenden Hersteller, aus den nationalen und internationalen Normungsgremien und der Wissenschaft, aber auch Praktiker mit Erfahrungen im täglichen Umgang mit den betreffenden Anlagen.

Ziel der Akademie ist eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen. Seminarteilnehmer gewinnen Sicherheit bei der Planung, Projektierung, Wartung und Instandhaltung von Anlagen und erschließen sich durch erweitertes Fachwissen neue Geschäftsmodelle. Eine Zertifizierung als Nachweis der Fachkompetenz ist in Planung.



ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme

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